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Wenn Sie Ihr Grundstück einzäunen möchten, müssen Sie unbedingt die Vorschriften kennenlernen, die diese Angelegenheit regeln. Obwohl das Recht bezüglich Zaunbau in letzter Zeit weniger restriktiv ist, ist es dennoch ratsam, es zu kennen, da bei Verstoß Geldstrafen oder sogar die Anordnung zur Entfernung des Zauns drohen können. Die Vorschriften zum Einfrieden von Grundstücken sind im Bauordnungsrecht sowie im Raumordnungsgesetz enthalten.

Wann ist eine Genehmigung für einen Zaun erforderlich?

Vor dem Bau eines Zauns sollte der Grundstückseigentümer prüfen, ob eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist. Andernfalls kann die zuständige Behörde darüber entscheiden, dass der Zaun entfernt werden muss. Gemäß dem Bauordnungsrecht muss die Installation eines Zauns mit einer Höhe von über 2,2 Metern der bautechnischen Verwaltung gemeldet werden. Sie müssen sich auch an das Amt wenden, wenn der geplante Zaun zwei Gebiete mit erheblichem Höhenunterschied trennen soll. Es ist wichtig zu beachten, dass ein geplanter Betonmauerzaun unabhängig von seiner Höhe gemeldet werden muss.

In jedem der genannten Fälle müssen alle Formalitäten mindestens 30 Tage vor dem geplanten Baubeginn erledigt werden. Andernfalls könnte die Behörde möglicherweise keine Zeit haben, die Genehmigung auszustellen, was die Bauarbeiten erheblich verzögern würde. Es sei erwähnt, dass wenn Sie keinen neuen Zaun errichten, sondern nur den bestehenden renovieren, Sie das Vorhaben nicht bei der bautechnischen Verwaltung anmelden müssen.

Was sagen die Vorschriften zur Zaunhöhe?

Was die Zaunhöhe betrifft, müssen Sie beachten, dass Sie den Bau melden müssen, wenn der Zaun letztendlich über 2,2 Meter hoch sein soll. Wenn Sie niedrige Palisaden- oder Panelzäune errichten möchten, steht dem nichts im Wege. Die im Bauordnungsrecht enthaltenen Vorschriften legen keine Mindesthöhe für einen Grundstücksumzäunungszaun fest. Das liegt daran, dass das Errichten eines Zauns freiwillig ist.

Die Vorschriften regeln jedoch streng die Fragen im Zusammenhang mit der Höhe eines Bauzauns. Trennende Paneele zwischen einem Grundstück und einer Straße oder benachbarten Grundstücken müssen mindestens 1,5 Meter hoch sein. Die Höhe des Zauns wird vom Bodenniveau gemessen. Um maximale Sicherheit zu gewährleisten, ist jeder Eigentümer verpflichtet, die Baustelle solide abzusichern. Sogar ein vorübergehender Zaun muss stabil sein, um Menschen in seiner Umgebung nicht zu gefährden. Bei Verstoß gegen das Recht in Bezug auf die Umzäunung der Baustelle können Geldstrafen von mehreren hundert Złoty verhängt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel „Bauen Sie ein Haus? Denken Sie an den Zaun“, den Sie auf unserem Blog finden.

Vorschriften zur Zaunfertigstellung

Das Bauordnungsrecht regelt klar die Fragen zur Fertigstellung des Zauns. Immerhin sollte der Zaun nicht nur ästhetisch, sondern auch sicher sein. Bei der Errichtung eines Zauns müssen Sie darauf achten, dass er keine scharfen Elemente aufweist:

Ein Zaun darf nicht auf eine gefährliche Weise fertiggestellt werden, wenn seine Höhe unter 1,8 Metern liegt.

Sie müssen wissen, dass ein niedriger Zaun keinesfalls mit Stacheldraht oder zerbrochenem Glas fertiggestellt werden darf. Das dient der Sicherheit von Passanten sowie wilden Tieren. Der Platz für Mülltonnen muss mindestens 2,2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.

Vor dem Bau eines Zauns sollten Sie sich darüber informieren, ob es in der Region separate Vorschriften gibt, wie der Zaun aussehen soll. Gemäß dem Raumordnungsgesetz kann die Gemeinderat durch einen Beschluss Regeln und Bedingungen für die Platzierung von Objekten der kleinen Architektur (…) sowie für Zäune, ihre Abmessungen, Qualitätsstandards und die Arten der Baumaterialien, aus denen sie hergestellt werden können, festlegen.

Öffnen von Tor und Einfahrtstor – Vorschriften

Ein wichtiger Teil des Zauns ist das Tor und das Einfahrtstor. Die Vorschriften besagen klar, dass diese sich nur nach innen öffnen dürfen, also auf das Grundstück. Weder der Zaun noch eines seiner Elemente darf sich unter keinen Umständen außerhalb des Grundstücks befinden. Wenn Sie die Installation eines Schiebetors planen, müssen Sie wissen, dass weder das Tor noch der sie steuernde Mechanismus über die Grundstücksgrenze hinaus installiert werden dürfen. Es sei erwähnt, dass gemäß den Vorschriften die minimale Breite eines Einfahrtstors für ein Grundstück mit Einfamilienhäusern 2,4 Meter betragen sollte, während die Breite einer Pforte 0,9 Meter betragen sollte.

Die Errichtung eines Zauns ist ein großes Unterfangen, daher ist es ratsam, frühzeitig darüber nachzudenken. Auf diese Weise können erforderliche Genehmigungen rechtzeitig erhalten werden (im Falle eines Zaunbaus, der einer Anmeldung bedarf). Um den Zaunbau zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die Dienste eines professionellen Montageteams in Anspruch zu nehmen. Die Fachleute kümmern sich nicht nur um die schmutzige Arbeit, sondern geben auch Ratschläge, welcher Zaun gewählt werden sollte, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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